Es handelt sich um eine Privatpraxis.

Als Privatpraxis rechnen wir mit allen privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und auch mit den Berufsgenossenschaften ab. Die Kosten für die Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP unter www.bptk.de) und hängen von den im Einzelfall erbrachten Leistungen und der Komplexität des Behandlungsanliegens ab.

Für Angehörige von Bundeswehr und Bundespolizei bestehen Regelungen, wonach diese sich ebenfalls direkt in einer Privatpraxis behandeln lassen können. Ähnliche Konditionen bestehen auch für Beamte/-innen der Bundesbahn und der Post.

Behandlungen im Verfahren der Kostenerstattung nach SGB V §13 Abs. 3 können derzeit leider nicht angeboten werden, da die Bearbeitung dieser, die derzeitigen Praxiskapazitäten übersteigt.

Ablauf

Vor Beginn der Therapie, werden sogenannte probatorische Sitzungen durchgeführt. Diese dienen einer ausführlichen diagnostischen Abklärung und es wird geprüft, welches Therapieverfahren für den Patienten am geeignetsten ist. Anschließend wird der Behandlungsplan und konkrete Therapieziele ausgearbeitet. Nach den probatorischen Sitzungen wird gemeinsam geprüft, ob eine Psychotherapie indiziert ist. Sodann findet die eigentliche Therapie statt. Jede Therapiesitzungen dauert 50 Minuten und findet gewöhnlich ein Mal pro Woche statt. Die Länge einer Psychotherapie hängt von der Schwere und Dauer der Erkrankung sowie der Therapiemethode ab. Meist können durch verhaltenstherapeutische Strategien in kurzer Zeit hilfreiche Veränderungen erzielt werden. Eine Kurzzeittherapie dauert etwa 25 Stunden, eine Langzeittherapie etwa 45 Stunden.

Die Psychotherapie kann vor Ort in Essen-Rüttenscheid oder online per Videosprechstunde durchgeführt werden. Dabei wird Online-Psychotherapie aufgrund der örtlichen Flexibilität und der Zeitersparnis zunehmend bevorzugt. Die Wirksamkeit einer Online-Psychotherapie entspricht einer Behandlung vor Ort.

Kosten

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Fragen Sie bitte Ihre Versicherung nach den Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer „ambulanten Verhaltenstherapie durch einen psychologischen Psychotherapeuten“. Die Therapiekosten richten sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall können Sie ohne weitere Formalitäten das Psychotherapieangebot in Anspruch nehmen. Es erfolgt keine Weitergabe von Patientendaten an die Krankenversicherung. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Die Behandlungskosten können auch von Ihnen selbst getragen werden. Die Krankenkasse erfährt in diesem Fall nichts von der erfolgten Behandlung.

Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn es sich um eine Problematik handelt, die am Arbeitsplatz zustande gekommen ist (z.B. eine Traumatisierung nach einem Arbeitsunfall).

Wenn Sie Soldat oder Soldatin bei der Bundeswehr sind, übernimmt die freie Heilfürsorge die Behandlungskosten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Truppenarzt bzw. Ihre Truppenärztin.

Behandlungen im Verfahren der Kostenerstattung nach SGB V §13 Abs. 3 können derzeit leider nicht angeboten werden, da die Bearbeitung dieser, die derzeitigen Praxiskapazitäten übersteigt.

Als Privatpraxis können wir im Regelfall leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In begründeten Einzelfällen kann die Therapie jedoch auf dem Weg der Kostenerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Entscheidend ist dabei der Nachweis, dass sie in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Verhaltenstherapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben. Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung

Da es sich bei Coaching, Beratungen und/oder Paartherapien um keine Heilbehandlungen handelt, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich. Für ein 50-minütiges Coaching, eine Beratung oder eine Paartherapiesitzung berechne ich 150,00 Euro.

 

Kosten für berufsbezogenes Coaching können häufig als Werbungs- bzw. Fortbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Das Behandlungsangebot richtet sich an Führungskräfte, Unternehmern, Selbstständige sowie Freiberufler.